Funktionierender Wettbewerb setzt „Spielregeln“ voraus, die unsachgemäße Einflussnahme auf Nachfrager und unlautere Behinderungen von Konkurrenten verhindern. Als Kanzlei mit langer wettbewerbsrechtlicher Tradition unterstützen wir unsere Mandanten seit mehr als 50 Jahren im Vorgehen gegen Mitbewerber, die diese Regeln nicht einhalten. Außerdem helfen wir, wettbewerbsrechtliche Probleme zu vermeiden, indem wir den Marktauftritt und die Werbemaßnahmen unserer Mandanten rechtlich begleiten und dabei Spielräume im europäischen Wettbewerbsrecht eröffnen und nutzen.
Unser Leistungsspektrum im Wettbewerbsrecht umfasst:
- Verfassen und Beantworten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
- Gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche, insbesondere im Verfahren der einstweiligen Verfügung.
- Hinterlegung von Schutzschriften zur Vermeidung einstweiliger Verfügungen gegen unsere Mandanten, sowohl bei den zuständigen Landgerichten als auch im elektronischen Schutzschriftenregister.
- Prüfung von Internetauftritten, Geschäftsmodellen, Werbekampagnen und anderen Marketingmaßnahmen.
- Vorgehen gegen Produktpiraterie auch ohne eingetragene Schutzrechte über das Instrument des sog. „ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes“.
- Zusammenarbeit mit Wettbewerbsverbänden bei der anonymen Verfolgung der Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern.
- Beratung und Vertretung in Fragen der Betriebsspionage und des Schutzes von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen.