Begriffe wie „Champagner“, „Dresdner Stollen“ und „Parmaschinken“ sind geographische Herkunftsangaben. Sie versprechen Qualität und Tradition und stehen für gleichbleibende Produktmerkmale. Derartige Angaben dürfen nur zur Kennzeichnung von Produkten verwendet werden, welche die Herkunfts- und gegebenenfalls auch die Qualitätsanforderungen erfüllen, die sie versprechen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Absicherung des rechtlichen Schutzes geographischer Herkunftsangaben und im Vorgehen gegen Unternehmen, die geographische Angaben unbefugt verwenden. Zu unserem Leistungsangebot gehören:
- Entwicklung strategischer Konzepte für die Nutzung und den Schutz geographischer Herkunftsangaben.
- Anmeldung von Zeichen zur Eintragung in das von der EU-Kommission geführte Qualitätsregister geschützter Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben.
- Anmeldung von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken.
- Beratung bei der Gründung von Markenverbänden und bei der Aufstellung von Markensatzungen im Vorfeld von Kollektivmarkenanmeldungen.
- Vorbereitung und Einreichung von Individualmarkenanmeldungen für geographische Herkunftsangaben mit Verkehrsdurchsetzung.
- Vermittlung von Verkehrsbefragungen über die Wahrnehmung geographischer Herkunftsangaben am Markt.
- Verfolgung unbefugten Gebrauchs geographischer Herkunftsangaben durch Dritte.