Datenschutzrecht

Der Datenschutz rückt mehr und mehr in das Bewusstsein der Unternehmen, der Aufsichtsbehörden und auch der Verbraucher. Datenschutzrechtliche Anforderungen müssen im Rahmen von Transaktionen und Outsourcing-Projekten daher frühzeitig beachtet werden. Ansonsten drohen empfindliche Geldbußen oder sogar Unterlassungsansprüche von Wettbewerbern und damit die Gefahr, dass Projekte nicht durchgeführt werden dürfen.

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrungen in der datenschutzrechtlichen Beratung von Unternehmen. Hierbei legen wir insbesondere ein Augenmerk auf die Besonderheiten bestimmter Branchen – z.B. unterliegen gerade Telekommunikationsunternehmen, welche ebenfalls zu unseren Mandanten zählen, wegen der Verwendung sensibler Daten besonderen Anforderungen.

Unser Leistungsspektrum im Datenschutzrecht umfasst:

  • die Beratung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Geschäftsvorhaben, z. B.
    • des Outsourcings von Geschäftsbereichen
    • der Durchführung von Werbemaßnahmen, insbesondere im Bereich der Telefon- und Email-Werbung
    • der Datenverarbeitung im Unternehmen/Unternehmensverbund
    • der Datenverarbeitung mit Auslandsbezug
    • der Datenverarbeitung im Auftrag
  • das Erstellen und Prüfen von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung
  • die Beratung und Prüfung von datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen, insbesondere zur Nutzung von Daten zu Werbezwecken unter Berücksichtigung der einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben
  • den Entwurf von Datenschutzerklärungen
  • die Beratung zum Thema Rechte Betroffener bei der Datenverarbeitung
  • die Beratung von Unternehmen bei unberechtigten Zugriffen auf (sensible) Kundendaten („Datenklau“) von der Ahndung des unberechtigten Zugriffs, den zu ergreifenden Maßnahmen gegenüber den betroffenen Kunden und der Anzeige beim Landesdatenschutz, bis zur Entwicklung von Strategien zum Aufbau einer sichereren Datenstruktur