Kreative Leistungen verdienen Schutz und Anerkennung. Daher gewährt das Urheberrecht dem Schöpfer ein exklusives Recht, sein Werk zu verwerten und schützt die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk. Wir, die selbst Urheber wissenschaftlicher Werke und Unternehmer sind, wissen um die emotionale Verbundenheit der Urheber mit ihren Werken und um die wirtschaftliche Bedeutung urheberrechtlich geschützter Werke als Wirtschaftsgüter. Mit diesem Hintergrund beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Urheberrechts.
- Wir verfassen und beantworten urheberrechtliche Abmahnungen, führen urheberrechtliche Verletzungsprozesse und verteidigen unsere Mandanten gegen unberechtigte Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung.
- Wir beraten und vertreten in urheberrechtlichen Fragen mit Bezug zu E-Commerce und Internet.
- Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Schaffung von Prioritätsnachweisen zum Beleg der Inhaberschaft und des Entstehungszeitpunkts ihrer Urheberrechte.
- Wir gestalten urheberrechtliche Nutzungs- Lizenzverträge.
- Mit seinem Grundsatzurteil „Geburtstagszug“ vom 13.11.2013, Az. I ZR 143/12, entschied der BGH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung, dass an den urheberrechtlichen Schutz von Gegenständen angewandter Kunst grundsätzlich keine anderen oder strengeren Anforderungen zu stellen sind als an den Schutz von Gegenständen zweckfreier (sog. „reiner“) Kunst. Wir beraten unsere Mandanten zu den Folgen dieser Rechtsprechungsänderung, die neuen Spielraum erschließt, und ihren Auswirkungen auf bestehende Lizenzverträge.
- Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beim urheberrechtlichen Schutz Ihrer Daten.