Firmenrecht, Namensrecht

Der Schutz des Firmennamens und der geschäftlichen Bezeichnungen eines Unternehmens steht in seiner wettbewerblichen Bedeutung dem Schutz der Marken in nichts nach. Die Firma ist der Name eines Unternehmens und als solcher wie die Marke „Speicher“ für positiv besetzte Vorstellungen der Verbraucher über das Unternehmen, seine Produkte und seinen Werbeauftritt. Hierzu gehören Filialbezeichnungen, Spartenbezeichnungen und häufig auch die Namen von Internetshops. Eng mit dem Firmennamen verwandt ist der Name von Personen. Der Name ist Teil der Persönlichkeit. Der Name ist oft auch Bestandteil der Firma einer Gesellschaft. Dieses Persönlichkeitsrecht verdient Schutz und Beachtung.

Unsere Beratung und Vertretung beim Schutz von Firmen und Namen erstreckt sich auf:

  • Verfassen und Beantworten firmen- und kennzeichenrechtlicher Abmahnungen.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Firmen- und Namensrechte unserer Mandanten gegenüber Marken- und Produktpiraten, insbesondere im Internet.
  • Beratung bei der Wahl geeigneter Firmennamen.
  • Rechtliche Absicherung und Dokumentation des Schutzes der Firma.
  • Durchführung und Auswertung von Firmennamenrecherchen.
  • Überwachung der Handelsregisterveröffentlichungen auf verwechslungsfähige Firmennamen.
  • Die firmenrechtliche Beratung bei Unternehmensverkäufen.

Rechtliche Absicherung und Schutz des Namens von Prominenten oder sonstigen Personen der Zeitgeschichte.