Der erfolgreiche Betrieb eines Unternehmens erfordert zuverlässige, kompetente und zufriedene Mitarbeiter. Dies dauerhaft sicherzustellen und zugleich einen angemessenen Ausgleich zwischen den oftmals widerstreitenden Interessen herbeizuführen ist die Funktion des Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Unternehmensverbände und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts beginnend der Unterstützung im Tagesgeschäft bis zur Begleitung bei Kündigungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen.
Wir prüfen und entwerfen Arbeits - und Geschäftsführerdienstverträge und beraten bei deren Abwicklung
Wir beraten in sämtlichen Fragen der Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungsklauseln
Wir beraten und vertreten bei dem Ausspruch oder der Abwehr von Abmahnungen, Kündigungen und dem Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Wir beraten bei der Umsetzung von Betriebsübergängen, Betriebsänderungen unter Einschluss der Interessenausgleichs- und Sozialplanpflicht
Wir beraten und vertreten bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen