Ein guter Vertrieb ist der Motor eines jeden Unternehmens. Umso wichtiger ist daher die richtige Auswahl und Strukturierung des Vertriebssystems und seiner vertraglichen Grundlagen. In einem immer härteren Wettbewerb am Markt ist außerdem der reibungslose Ablauf von Vertriebsprozessen Voraussetzung für die Generierung von Umsätzen und das Erreichen von Kundenbindung.
Wir sind Anwälte mit langjähriger Erfahrung im Vertriebsrecht.
- Wir beraten bei der Auswahl, Implementierung und Restrukturierung von Vertriebssystemen.
- Wir gestalten Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- und sonstige Kooperationsverträge.
- Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Vertriebskartellrechts, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen.
- Wir unterstützen unsere Mandanten bei dem Aufbau selektiver Vertriebssysteme.
- Wir entwerfen Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen.
- Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Beendigung und Abwicklung von Vertriebsverhältnissen, insbesondere im Hinblick auf Kündigung, Ausgleichsansprüche, Rücknahmeansprüche und nachvertragliche Konkurrenzverbote.
- Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich in Gewährleistungs- und Produkthaftungsfällen.