Erstmals hat ein Gericht festgestellt, dass einem Mitglied eines Kollektivmarkenverbandes ein Klagerecht auf Auskunftserteilung und ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Kollektivmarke zustehen (Landgericht München I, Beschluss vom 19.03.2008, Aktenzeichen 33 O 7204/07, S. 21).
Geklagt hatte ein von Siebeke Lange Wilbert vertretenes Mitglied des Kollektivmarkenverbandes Golden Toast wegen Verletzung der bekannten Kollektivmarke Golden Toast durch einen Mitbewerber.
Ging man bisher davon aus, dass bei Verletzung einer Kollektivmarke grundsätzlich der Kollektivmarkenverband als Inhaber der Marke den Schaden der Verbandsmitglieder geltend machen kann, betont die vorliegende Entscheidung die Position der Mitglieder des Kollektivmarkenverbandes. Die Mitglieder können danach mit Zustimmung des Kollektivmarkenverbandes den ihnen zustehenden Schadensersatzanspruch selbst einklagen.
Die Entscheidung des Landgerichts München I wurde von dem Oberlandesgericht München bestätigt. Die Beschwerde des beklagten Mitbewerbers gegen die Entscheidung des Landgerichts München I wurde am 18.07.2008 zurückgewiesen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18.07.2008, 6 W 1289/08).