Die Bezeichnung des wichtigsten Produktes der Mobilfunkbranche „ALLNET FLAT“ verletzt nicht die Firmenbezeichnung „Allnet“.
Das hat das OLG Frankfurt am 10. Juli 2014 entschieden und die Klage eines in der Computer- und Netzwerkbranche tätigen Unternehmens gegen den zur E-Plus-Gruppe gehörenden Mobilfunkanbieter Yourfone abgewiesen. Das OLG Frankfurt hob ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf, welches zuvor die Benutzung des Begriffs „Allnet Flat“ durch Yourfone noch verboten hatte.
Das Oberlandesgericht folgte damit der Argumentation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Paul Lange und bestätigte , dass ALLNET FLAT ein beschreibender Begriff ist, in dem die Verbraucher lediglich einen Hinweis auf eine „Flatrate in alle Netze“ sehen.
Zu diesem Verständnis trug auch die inzwischen massenhafte Verwendung durch nahezu alle Anbieter und der Presse bei. Das Urteil kann als Sieg für die Freiheit beschreibender kommerzieller Kommunikation und des Wettbewerbs am Markt für Mobilfunkdienstleistungen angesehen werden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, allerdings hat das OLG Frankfurt keine Revision zugelassen.