Gewinncoupon darf beiliegen - Beitrag von RA Andreas Auler in der FAZ v. 17.02.2010

Datum: 
25.03.2010

Nach einer Entscheidung des EuGH ist es nicht unzulässig, wenn Unternehmen die Teilnahme der Verbraucher an einem Gewinnspiel mit dem Kauf einer Ware verknüpfen. Auf die Auswirkungen dieser Entscheidung weist RA Andreas Auler in seinem Beitrag "Gewinncoupon darf beiliegen" hin, erschienen in der FAZ vom 17.02.2010